Täter-Opfer-Ausgleich

Zielegruppe

Straffällig gewordene Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und Heranwachsende von 18 -21 Jahren, sowie am Verfahren beteiligte Kriminalitätsopfer


Ziele

  • eine außergerichtliche oder gesetzlich angeordnete einvernehmliche Konfliktregelung und Schadenswiedergutmachung zwischen Täter und Opfer
  • Befriedung des Konfliktes

Leistungen

  • Gespräche mit den Konfliktparteien
  • Ausgleichsgespräch mit allen Beteiligten
  • efriedung des Konfliktes

Häufigkeit

  • Bis zu 3 Einzelespräche pro Beteiligtem am Verfahren
  • 1 Ausgleichsgespräch je beteiligtem Täter

Täter-Opfer-Fond

Ermöglicht dem Beschuldigten unter bestimmten Voraussetzungen die Erfüllung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldregelungen in Form eines Darlehens


Ansprechpartnerin

Dr Nina Retzlaff

0228 / 60887 54

nina.retzlaff@sprungbrett-bonn.de